Erstinformation

Kundeninformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht

1. Name, Anschrift und Kontaktdaten:

Confina Finanzplanung GmbH
Geschäftsführung: Markus Sobau
Janderstr. 2
68199 Mannheim
Tel.: 0621 84 55 98-0
Fax: 0621 84 55 98-18
E-Mail: info@confina.de


2. Tätigkeitsart:

Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung. (GewO)
Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 der
Gewerbeordnung. (GewO)


3. Gemeinsame Registerstelle nach § 11 a Abs. 1 GewO:

Vermittlerregisternummer Versicherungsvermittlung: D-QLXD-JPXBA-26
Vermittlerregisternummer Finanzanlagenvermittlung: D-F-153-IE64-82
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0180 600 58 50 (0,20 Euro/Anruf)
www.vermittlerregister.info


4. Erlaubnisbehörde:

Versicherungsvermittlung: Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar, L 1, 2, 68161 Mannheim


5. Schlichtungsstellen:

Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg


6. Beratung bei der Versicherungsvermittlung:

Im Zuge der Vermittlung bietet die Confina Finanzplanung GmbH eine Beratung gemäß den
gesetzlichen Vorgaben an.


7. Informationen über Art und Quelle der Vergütung als Versicherungsmakler:

Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt als:
– konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden oder als
– in der Versicherungsprämie enthaltene Provision, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen
ausgezahlt wird oder als
– Kombination aus beidem.
Dies ist jeweils abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den
Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden.


8. Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenvermittlung und ggf. -beratung:

Im Zusammenhang mit der Anlagevermittlung und ggf. -beratung erfolgt die Vergütung ausschließlich
durch Zuwendungen von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

9. Emittenten und Anbieter:

Vermittelt und ggf. beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland
bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als
Finanzanlagenvermittler gem. § 34 f GewO zulässig ist.